Double-Opt-In

Das Double-Opt-In-Verfahren soll sicherstellen, dass der Besitzer einer E-Mail-Adresse seine Adresse tatsächlich freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Dazu wird zusätzlich zum einfachen Opt-In (Single-Opt-In), also der Abgabe der E-Mail-Adresse in einem Online-Formular, noch ein weiterer Schritt nötig: Die Abgabe der E-Mail-Adresse löst den automatischen Versand einer sogenannten Confirmation-E-Mail aus. Diese E-Mail enthält einen automatisch erstellten, individualisierten Link. Nur wenn der Empfänger diesen Link anklickt, wird er in die Liste des E-Mail-Verteilers eingetragen.

So wird gewährleistet, dass Dritte, die zwar eine E-Mail-Adresse kennen, aber nicht selbst der Empfänger sind, keine willkürlichen Eintragungen vornehmen können. In weiten Teilen Europas ist das Double-Opt-In-Verfahren vorgeschrieben. Moderne E-Mail-Systeme speichern die IP-Adressen der Anmeldung und protokollieren den Double-Opt-In-Process, um bei späteren Vorwürfen wegen SPAM beweisen zu können, dass der Benutzer sich wirklich selbst eingetragen hat. Es kommt nicht selten vor, dass Benutzer sich eintragen und es dann vergessen und sich beschweren.