Datenschutzbestimmungen
Die Datenschutzbestimmungen variieren von Land zu Land sehr. In Europa gelten sie als besonders streng. Allen Nutzern von Google Analytics sei dringend empfohlen, die von Google vorgeschriebene Aufklärung auf der eigenen Website unter dem Menüpunkt „Datenschutz“ oder im Impressum zu verankern. Dort muss darauf hingewiesen werden, dass Google Analytics genutzt wird. Außerdem muss erklärt werden, dass Google die Möglichkeit bietet, die Messung der eigenen Bewegungen im Internet auszuschließen. Der von Google dazu angebotenen Link muss angegeben werden.
Entsprechendes gilt für die Verwendung von Likes auf Facebook und anderen Werbeplattformen. Dieses Glossar kann keine Rechtsberatung geben und wir empfehlen dringend, diese Fragen mit einem Fachanwalt für die eigenen Anforderungen zu klären.